1. EEG-Novelle 2021 Ü20-PV-Anlagen
2. Zuschuss E-Tankstelle
Die EEG-Novelle, die im Bundesgesetzblatt am 28.12.2020 veröffentlicht wurde, regelt unter anderem auch den Weiterbetrieb der PV-Anlagen, bei denen die Einspeisevergütung wegfällt.
Ein Weiterbetrieb ist rechtlich gesichert. Es gibt drei mögliche Weiterbetriebsvarianten
1. Weitereinspeisung (voll oder Überschusseinspeisung) an den örtlichen Netzbetreiber. Bis 2027 wird der durchschnittliche Jahresmarktwert abzgl. der Vermarktungspauschale bezahlt. Der durchschnittliche Börsenpreis betrug 2020 nur 2,88 Ct, kann natürlich wieder steigen. Die Vermarktungspauschale beträgt 0,4 Ct/kWh für das Jahr 2021.Pro kWh würden dann ca. 2,48 Ct vergütet.
2. Umstellung auf Eigenversorgung mit oder ohne Überschusseinspeisung. Bis 30kWp Leistung wird zukünftig keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch fällig.
3 Es gibt eine vereinfachte sonstige Direktvermarktung. Der Einspeisetarif kann frei ausgehandelt werden, es werden zwischen 4 und 6 Ct/kWh angeboten. Kann mit Eigenversorgung kombiniert werden, also Selbstverbrauch und ausgehandelter Einspeisetarif.
Mehr Details zur EEG-Novelle erhalten Sie unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen
Zuschuss E-Tankstelle
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Errichtung einer E-Tankstelle. Der Zuschuss beträgt 900,- Euro und ist online zu beantragen unter www.kfw.de und zwar vor Beginn der Arbeiten. Voraussetzung ist auch der Bezug des Stroms von einem Ökostromanbieter.
Wolfgang Zirngibl Maria Kulzer
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