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18.02.2021 - 26.03.2021 |
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Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche
Entwicklung Niederbayern vom Januar 2021 und den
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR‐LE) steht dem
ILE‐Zusammenschluss ILE nord23 für das Jahr 2021 ein Regionalbudget in
Höhe von 100.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den
Bestimmungen der Maßnahme 10.0 Regionalbudget im Förderbereich 1
„Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE‐Zusammenschluss ILE nord23 ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur‐, Umwelt‐ und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens‐, Arbeits‐, Erholungs‐ und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Weitere Informationen, Antragsformulare und Merkblätter auf der Internetseite der ILE 23nord.
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