Bayerisches Breitbandförderprogramm
Förderung
des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
Am 20. November
2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im
Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.
Am 10.07.2014 wurde
durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der
Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen
hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch
im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.
Ziel der
Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf
an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht
werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen
Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die
Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts
Bayern weiterhin verteidigen.
Zweck der Förderung
ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der
nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von
mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch
nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren
von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte
„weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem
Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur
Verfügung stehen.
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4. Test