BEKANNTMACHUNG: Öffentliche Auslegung: Antrag auf erneute Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem OT Willerszell in den Sockabach

BEKANNTMACHUNG: Öffentliche Auslegung: Antrag auf erneute Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem OT Willerszell in den Sockabach

 

 

 

 

 

 

B e k a n n t m a c h u n g
 

 
 
Die Gemeinde Ascha beantragte mit den Unterlagen vom 31.03.2023 beim Landratsamt
Straubing-Bogen erneut die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem OT Willerszell in den Sockabach.
 
Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, liegen vom

30. Mai 2023 bis 30. Juni 2023 in der Gemeinde Ascha, VG Mitterfels, Burgstraße 1, 94360

Mitterfels, zur Einsichtnahme aus. Zudem sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung

und die auszulegenden Unterlagen in der Internetpräsenz der Gemeinde Ascha veröffentlicht.

 
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ab-
lauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Straubing-Bogen,
Leutnerstraße 15, 94315 Straubing oder in der Gemeinde Ascha, VG Mitterfels, Burgstraße 1,
94360 Mitterfels, Einwendungen gegen den Plan erheben.
 
Etwaige Einwendungen sind bei den vorbezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist
vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwen-
dungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
 
1. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche

Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
 

2. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntma-
chung ersetzt werden kann,

 
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
 
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt
werden.
 
Straubing, 21.04.2023
Landratsamt Straubing-Bogen
 
 
 
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