Erlass einer Einbeziehungssatzung „Falkenfelser Straße“ durch die Gemeinde Ascha; Öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Erlass einer Einbeziehungssatzung „Falkenfelser Straße“ durch die Gemeinde Ascha; Öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB


Der Gemeinderat Ascha hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 beschlossen, eine Einbeziehungssatzung Falkenfelser Straße zu erlassen.
Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.
In der Sitzung am 28.08.2024 hat der Gemeinderat Ascha die Planunterlagen gebilligt.


Die Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit vom


14. Oktober 2024 bis 14. November 2024


in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels, Burgstraße 1, 94360 Mitterfels –Zimmer Nr. 11- während der Arbeitszeit öffentlich aus.


Die Arbeitszeit der Geschäftsstelle ist wie folgt geregelt:

 

Montag bis Freitag                            08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch                      14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag                                        14:00 bis 18:00 Uhr.
 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden.
 

Ferner findet in dem Einbeziehungssatzungsaufstellungsverfahren am Montag, 28. Oktober 2024 in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr in der Gemeindekanzlei in Ascha eine so genannte Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB statt.
 

Die Bürger werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet und den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
 

Mitterfels, 10. Oktober 2024
 

Gemeinde Ascha
 

Zirngibl
Erster Bürgermeister

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