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Lärmschutz: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn

Die Gemeinde erreichen immer wieder Beschwerden über Nachbarschafts- beziehungsweise Umgebungslärm. Dabei besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Aktivitäten denn nun erlaubt sind und welche nicht.

 

Neben der allgemeinen Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr gelten insbesondere für den Betrieb lärmintensiver Geräte in Wohngebieten weitere Einschränkungen nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV). Eine übersichtliche Auflistung der geltenden Regeln finden Sie seit Kurzem auf der Website der Gemeinde.

Lärmschutz

Die Kommunen haben die Möglichkeit, über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus eine eigene Lärmschutzverordnung zu erlassen, die bußgeldbewehrt ist. Darauf hat die Gemeinde bisher verzichtet. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger stattdessen zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf: Bitte denken Sie an Ihre Nachbarn und verzichten Sie wenn möglich beispielsweise in der Mittagszeit und besonders am Samstagabend auf lärmintensive Betätigungen.

 

Und wie immer gilt: Miteinander reden hilft. Planen Sie eine Party, die die allgemeine Nachtruhe verletzt, oder müssen Sie lärmintensive Arbeiten in den Ruhezeiten durchführen, dann informieren Sie bitte vorher Ihre Nachbarn. Und fühlen Sie sich von den Aktivitäten Ihrer Nachbarn gestört, dann sprechen Sie diese bitte darauf an. Wenn Konflikte so vermieden werden können, ist das im Interesse aller Beteiligten.

 

Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz finden Sie hier:


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 Bioenergiekommune 2016 

Klimaschutzpreis 2019 LKR

 Klimaschutz_Kommune_01 

 

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 DNP_2022_SIEGEL-Kommunen_FINALIST 

 

 

UN-Dekade 

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